Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2024
DEFINITIONEN
1.1 In dieser Vereinbarung:
- "Vereinbarung" bezeichnet den Hauptteil dieses alodata Master Services Agreement zusammen mit allen Anhängen, allen Arbeitsbeschreibungen und Anhängen (sofern von den Parteien von Zeit zu Zeit durch die Vereinbarung geändert).
- "Gebühren" bezeichnet die vom Kunden von alodata für die Bereitstellung und Nutzung eines Dienstes erhobenen Beträge.
- "Vertrag" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und alodata zur Bereitstellung eines bestimmten Dienstes, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller zulässigen Änderungen, Variationen oder Ergänzungen.
- "Kreditbewertung" bezeichnet die von Kreditbewertungsagenturen wie Dun and Bradstreet, Equifax, Experian oder Creditsafe der Kreditwürdigkeit des Kunden oder alodata zugeordnete Punktzahl.
- "Daten" sind in Gigabyte dargestellt und bis zu zwei Dezimalstellen berechnet. Ein Gigabyte entspricht 1.000.000.000 Bytes.
- "Datenschutzgesetzgebung" bezeichnet die relevanten US-amerikanischen Datenschutzgesetze und alle anwendbaren internationalen Vorschriften, die den Datenschutz und die elektronische Kommunikation regeln.
- "eSIM-Profil" bezeichnet das von alodata bereitgestellte Profil zur Nutzung von mobilen Daten auf einem kompatiblen Mobilgerät.
- "alodata API" bezeichnet den Mechanismus zur Verwaltung und Steuerung von eSIM-Profilen zwischen dem Netzwerk des Kunden und dem alodata-Netzwerk.
- "Mobile Daten" bezeichnet GPRS, 3G, HSDPA, LTE, LTE+ und 5G Mobilfunknetz-Zugang, der Internetkonnektivität über mobile Signale bietet.
- "Netzwerk" bezeichnet jedes elektronische Kommunikationsnetzwerk, wie durch anwendbare Vorschriften definiert.
- "Dienst(e)" bezeichnet jeden Dienst, der unter dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, sowie alle alodata-Dienste, die in relevanten Dokumentationen beschrieben und dem Kunden von alodata bereitgestellt werden.
- "MwSt" bezeichnet die Mehrwertsteuer (oder ihr Äquivalent in anderen Gerichtsbarkeiten).
- "Arbeitstag" bezeichnet jeden Tag, der kein gesetzlicher Feiertag, kein Samstag oder Sonntag ist.
INTEGRATION SPEZIFISCHER BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
2.1 Die Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung und haben die gleiche rechtliche Wirkung, als ob die Bestimmungen im Hauptteil der Vereinbarung aufgeführt wären. Im Falle von Inkonsistenzen gilt folgende Rangfolge:
- (i) Die anwendbare Arbeitsbeschreibung.
- (ii) Die Bedingungen anderer Anhänge.
- (iii) Der Hauptteil dieser Vereinbarung.
BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
- 3.1 alodata wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden Dienstleistungen wie in Anhang 1 dieser Vereinbarung beschrieben bereitzustellen.
- 3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anweisungen oder Vorschriften zu nutzen.
- 3.3 Der Kunde wird sicherstellen, dass seine Nutzung und die Nutzung seiner Kunden den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht, einschließlich fairer Nutzung oder akzeptabler Nutzungsrichtlinien.
- 3.4 alodata behält sich das Recht vor, die Netzabdeckung innerhalb der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu ändern, wobei bei wesentlichen Änderungen die notwendige Mitteilung erfolgt.
NACHZAHLBARE DIENSTLEISTUNGEN
- 4.1 Die Standardgrundlage für die Bereitstellung von Dienstleistungen ist auf Vorauszahlungsbasis, sofern nicht schriftlich anders von alodata vereinbart.
- 4.2 Kunden können ein Kreditlimit und nachzahlbare Bedingungen beantragen, vorbehaltlich der Bewertung durch alodata.
- 4.3 Nichteinhaltung der nachzahlbaren Zahlungsbedingungen kann zur Aufhebung oder Reduzierung des Kreditlimits und zur Aussetzung der Dienstleistungen führen.
VORAUSZAHLBARE DIENSTLEISTUNGEN
- 5.1 Der Kunde muss alodata im Voraus für Dienstleistungen bezahlen.
- 5.2 Der Kunde muss ein positives Guthaben auf seinem Konto führen. Unzureichende Mittel führen zur Aussetzung der Dienstleistungen.
- 5.3 Unbenutzte Mittel nach Beendigung dieser Vereinbarung bleiben Eigentum von alodata.
PREISE UND RECHNUNGSZAHLUNG
- 6.1 Gebühren basieren auf den geltenden Tarifen und können mit vorheriger Ankündigung geändert werden.
- 6.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Gebühren innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
- 6.3 Verspätete Zahlungen können zu Zinsgebühren oder Aussetzung der Dienstleistungen führen.
ANWENDBARES RECHT
20.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Staaten und wird entsprechend ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in den Vereinigten Staaten.
